Markenrecht

Das Markenrecht ist ein Teil des Kennzeichnungsrechts. Dieses schützt Firmen- und Produktbezeichnungen im geschäftlichen Verkehr. Es ist ein Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Markenrechtsschutz kann auf mehreren Ebenen bestehen. Er ist international. Es gibt nationale Marken, EU-Marken und sogenannte IR-Marken. Für einen wirksamen Markenschutz ist es zunächst erforderlich, den regionalen Wirkungskreis einer Marke festzustellen. Gleichzeitig muss der Waren- und Dienstleistungsbereich festgestellt werden, für den die Marke Schutz genießen soll. Danach ist in einschlägigen Markenregistern festzustellen, ob bereits ältere Rechte bestehen. Dies muss auch in internationalen Markenregistern geprüft werden. Es ist sinnvoll und notwendig vor Beantragung der Eintragung einer Marke eine Markenrecherche durchzuführen. Eine Markenrecherche verhindert, dass man von dem Inhaber eines früheren Rechtes abgemahnt wird. Dies kann erhebliche Kosten verursachen. Reagiert man nicht rechtzeitig, kann eine einstweilige Verfügung drohen, die in Markenrechtsstreitigkeiten äußerst kostspielig ist. Gerade im Internet wird das Markenrecht häufig verletzt. Daher empfiehlt es sich auch für den Inhaber einer Marke, regelmäßig nach ähnlichen Marken im Internet zu recherchieren. Gleiches gilt auch für die Beobachtung von Markenanmeldungen bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.

Unsere Aufgabe sehen wir darin, Sie bei der Markenanmeldung zu unterstützen – dies im Rahmen einer Markenrecherche, um zu verhindern, dass eine Verletzung eines vorrangigen Rechts erfolgt. Dies muss nicht unbedingt einer Markenverletzung sein, vielmehr können auch Kollisionen mit Namensrechten ergeben. Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von eigenen Markenrechten sowie bei der Abwehr von geltend gemachten markenrechtlichen Ansprüche im ordentlichen Klageverfahren oder im Wege von einstweiligen Verfügungen.

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