Franchiserecht

Aufgrund der unterschiedlichsten Ausstattung von Franchisesysteme ist es schwierig, den Begriff „Franchising“ klar, deutlich und kurz zu definieren. Es gibt keine gesetzliche Definition. Vielmehr beschränkt man sich bei der Begriffsbildung darauf, die praktischen Inhalte eines Franchisevertrages darzustellen. Im Grundsatz ist das Franchisesystem ein Vertriebssystem durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es begründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbstständiger und unabhängiger Unternehmen, den Franchisegeber, und seine Franchisenehmer. Der Franchisegeber gewährt seinen Franchisenehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Dieses Recht berechtigt und verpflichtet einen Franchisenehmer gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zwecke zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchisevertrages bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchisegeber, den Systemnamen und/oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftssystem des Franchisegebers zu nutzen.

Bei der Gestaltung eines Franchisevertrages ist es Aufgabe eines Rechtsanwalts, die Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien bei den verschiedenen Systemen des Franchising herauszuarbeiten. Bereits abgeschlossene Verträge können einer Wirksamkeitskontrolle unterzogen werden. Hier sind neben der Einhaltung der Regeln des Verbraucherkreditrechts sowie des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch kartellrechtliche Fragen zu prüfen. Dies gilt insbesondere für eine mögliche Sittenwidrigkeit eines Franchisevertrages.

Daneben stellen sich im Franchiserecht auch immer wieder die Haftungsfragen, dies sowohl im Verhältnis des Verbrauchers als auch zwischen den Franchiseparteien. Relevant wird hier das Deliktsrecht sowie die Produkthaftung. Auch wettbewerbsrechtliche Fragen sind relevant.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Franchiserecht zur Verfügung.

Weitere Rechtsgebiete rund ums Handels- und Gesellschaftsrecht