Organhaftung

Fragen der Organhaftung stellen sich im Bereich des Gesellschaftsrechts. Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und benötigen Menschen, die für sie handeln. Diese Aufgaben werden je nach Rechtsform z. B. durch GmbH Geschäftsführer, AG-Vorstandsmitglieder oder AG-Aufsichtsratsmitglieder wahrgenommen. Diese Personen, häufig als "Manager" bezeichnet, unterliegen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben vielfältigen Haftungsgefahren. Dies beginnt schon bei der Gründung von Gesellschaften (Stichwort: Handelndenhaftung, Unterbilanzhaftung). Die Haftungsgefahren setzen sich währen der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft fort (Stichwort: Legalitätsprinzip, Organisationspflichten, Sorgfaltspflicht, Treupflicht). Besonders virulent werden Haftungsgefahren in der Krise der Gesellschaft (Überwachungspflicht, Insolvenzantragspflicht). dem Manager droht vielfach eine persönliche Haftung. Er muss - oft ohne sich eines persönlichen Verschuldens bewusst zu sein - mit seinem privaten Geld für Fehler des Unternehmens oder seiner Mitgeschäftsleiter einstehen. Ebenso stellt sich für Unternehmen oft die Frage, ob sie wegen Schäden, die ihre Manager verursacht haben, bei diesen Regress nehmen können. auch die Versicherbarkeit dieser Risiken (Stichwort: D&O-Versicherung) ist vielfach nicht bekannt.

Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse, um Sie in sämtlichen dieser Konstellationen zu beraten und zu vertreten. Zudem bieten wir auf Anfrage Schulungen an, um Sie und Ihr Unternehmen maßgeschneidert über die Haftungsproblematik und Vermeidungsstrategien zu informieren.

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