Vereinsrecht

Das Rechtsgebiet Vereinsrecht umfasst die Beratung rund um den Verein, insbesondere zu Fragen

  • der Vereinsgründung
  • der Gestaltung / Prüfung von Vereinssatzungen
  • der Eintragung in das Vereinsregister
  • der Optimierung des Vereinszwecks wg. Steuerbegünstigung
  • der Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern
  • zum Umfang und Grenzen von Mitgliedsbeiträgen
  • der Aufgaben und Rechte des Vorstands / anderer Vereinsorgane
  • der Haftung des Vereins oder einzelner Mitglieder
  • der Vorbereitung und Durchführung von Mitgliederversammlungen
  • der Anfechtung von Wahlen und Beschlüssen
  • der Haftung des Vereins
  • der Beurkundungserfordernisse von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
  • der Vorgehensweise bei Satzungsänderungen
  • des Vereinsstrafrechts, insbesondere beim Ausschluss von Vereinsmitgliedern
  • des Zusammenschlusses mehrerer Vereine
  • der Umwandlung oder Auflösung des Vereins
  • der Mitgliedschaft in Spitzenorganisationen, Dachverbänden oder Untergliederungen
  • des Steuerrechts

Weitere Rechtsgebiete rund ums Handels- und Gesellschaftsrecht