Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht umfasst all die Rechtsfragen, die den Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters und die Rechtsbeziehung zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, für das der Handelsvertreter tätig ist, betreffen. Beim Handelsvertreter handelt es sich um einen selbstständigen Gewerbetreibenden, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.

Im Gegensatz zum Vertragshändler wird der Handelsvertreter nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des jeweiligen Unternehmens tätig. In Abgrenzung zum Außendienstmitarbeiter als Arbeitnehmer übt der Handelsvertreter seine Tätigkeit selbstständig aus. Häufige Fragestellungen beschäftigen sich mit den Kriterien der Abgrenzung des Handelsvertreters zu anderen Tätigkeitsformen. Insoweit ist die Gesamtbetrachtung der das Vertragsverhältnis bestimmenden Umstände maßgeblich.

Eine Handelsvertretung kann in verschiedenen Formen bestehen. So kann der Handelsvertreter als Abschluss- oder aber Vermittlungsvertreter, als Einfirmen- oder Mehrfirmenvertreter, als Alleinvertreter oder Bezirksvertreter auftreten. Denkbar ist auch eine Tätigkeit als Handelsvertreter im Nebenberuf. Schließlich wird auch der gesamte Bereich der Versicherungsvertreter abgedeckt.

Zentrale Fragestellungen entstehen im Rahmen der Vertragsgestaltung von Handelsvertreterverträgen. Unter anderem an dieser Stelle kommen die wechselseitigen Pflichten der Vertragsparteien eines Handelsvertreterverhältnisses zum Tragen. Es geht insoweit um die Bemühenspflicht des Vertreters hinsichtlich des Abschlusses/der Vermittlung von Geschäften, die Interessenwahrnehmung für den Unternehmer, die Information des Unternehmers, die Geschäftsausführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Fragen von Wettbewerbstätigkeiten.

Von zentraler Bedeutung sind im Bereich des Handelsvertreterrechts die Fragen der Provisionsabrechnungen und -zahlungen. Häufig ist dabei die Thematik der Verpflichtung zur Vorlage eines Buchauszugs zu beachten.

Im Rahmen der Beendigung von Handelsvertreterverhältnissen ist Kernpunkt von Auseinandersetzungen häufig die Frage eines berechtigten Ausgleichsanspruchs.

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