Baurecht

Unsere anwaltliche Beratung, die durch Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht erfolgt, beginnt bereits bei der Vertragsgestaltung. Hier ist zu entscheiden, ob der Bauvertrag als VOB-Vertrag abgeschlossen wird oder nur die werkvertraglichen Regelungen des BGB Anwendung finden sollen. Des Weiteren gilt es bereits hier zu prüfen, ob Aspekte des Vergaberechts oder des öffentlichen Baurechts zu berücksichtigen sind. Schließlich sind klare Regelungen u.a. zur Bauzeit, zur Stellung von Sicherheiten am Bau (Vertragserfüllungsbürgschaft, Zahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft) und gegebenenfalls auch zu einer Vertragsstrafe zu treffen.

Ein mit anwaltlicher Hilfe errichtetes Vertragswerk, welches sowohl dem vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungsumfang möglichst umfassend beschreibt als auch die Pflichten des Auftraggebers unmissverständlich regelt, reduziert regelmäßig das Risiko von Baustreitigkeiten erheblich und gewährleistet zugleich, dass z.B. im Fall der außerordentlichen Kündigung des Werkvertrages oder der Insolvenz des Auftragnehmers das Bauvorhaben zügig fortgeführt werden kann.

Im Baurecht sollte ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht somit nicht erst bei oder nach Beendigung des Bauvorhabens hinzugezogen werden, wenn bereits Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kündigung des Werkvertrages, Abnahme, Abrechnung, Verzug und Vertragsstrafe bestehen oder es gilt, bei Auftreten von Mängeln während der Gewährleistung die Rechte des Auftraggebers in Bezug auf Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz zu sichern und den Eintritt der Verjährung solcher Ansprüche zu verhindern.

Kommt es während der Bauausführung zwischen den Bauvertragsparteien zu Meinungsverschiedenheiten insbesondere über Nachträge, Behinderungen oder Baustillstand, die sich auch durch Schlichtung/Mediation nicht lösen lassen, betrachten wir es als Aufgabe unserer baubegleitenden Rechtsberatung, das Claim-Management des Mandanten zu unterstützen und hierdurch die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten bzw. solche abzuwehren.

 

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