Wettbewerbsrecht

Das Rechtsgebiet des Wettbewerbsrechts ist der Oberbegriff für verschiedene andere Rechtsgebiete, die die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zum Inhalt haben. Hier gehört zunächst zum engen und klassischen Bereich das sogenannte Lauterkeitsrecht. Die gesetzliche Grundlage findet man im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ein weiteres wesentliches Rechtsgebiet, das den Wettbewerb regelt, ist das Kartellrecht. Wettbewerbsregelnde Bedeutung hat auch in diesem Zusammenhang das Subventionsrecht.

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, das Lauterkeitsrecht, dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Praktiken. Praxisrelevant ist vielfach die unlautere, irreführende Werbung sowie unlautere Preisvergleiche (§ 4, 5, 6 UWG). In § 4 UWG werden unlautere geschäftliche Handlungen aufgeführt. Neben herabsetzenden Äußerungen über Unternehmen oder Mitbewerber ist vielfach die Nachahmung von Waren, die eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführen (sogenannter ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz), sowie die gezielte Behinderung der Mitbewerber relevant. Auch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten regeln, werden sanktioniert. In der Praxis häufig sind in letzter Zeit Abmahnwellen bezüglich falscher Hinweise im Internet (Widerrufsbelehrung etc.). Auch der Preisangabenverordnung nicht entsprechende Preisangaben werden sanktioniert.

Bei Verstößen droht zunächst oftmals eine Abmahnung, die grundsätzlich kostenpflichtig ist (§ 12 Abs. 2 UWG). Eine Abmahnung dient dazu, den Verletzer auf den Verstoß hinzuweisen, damit dieser die Verletzungen nicht wiederholt. Diese Wiederholungsgefahr kann der Verletzer zunächst nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Gibt man eine Unterlassungserklärung nicht ab, droht dann ein gerichtliches Verfahren. Liegt ein Verstoß vor, werden die Gerichte in der Regel eine einstweilige Verfügung erlassen. Will man sich gegen diese einstweilige Verfügung wehren, muss man Widerspruch hiergegen erheben.

Das Wettbewerbsrecht hat viele rechtliche Facetten. Es bieten sich auch viele prozessrechtliche Möglichkeiten, einen Prozess zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Oftmals ist es auch wichtig, sich bereits im Vorfeld von geplanten Werbemaßnahmen oder besonderen geschäftlichen Handlungen frühzeitig rechtsanwaltlich beraten zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen des Wettbewerbsrechts zur Verfügung.

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