Steuerstrafrecht

Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Steuerrecht eine Vielzahl von Besonderheiten. Die laufende Steuerberatung ist bei Ihrem persönlichen Steuerberater wohl in guten Händen. Bei Steuerstrafverfahren ist jedoch eine professionelle Vertretung und Verteidigung durch einen Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist und über entsprechende Erfahrung verfügt, unbedingt geboten.

Sollten Sie sich mit dem Vorwurf der Steuerordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung konfrontiert sehen, betreuen wir Sie schon im Vorfeld zur Vermeidung eines Ermittlungsverfahrens oder Bußgeldverfahrens bzw. Strafverfahrens. Wenn schon ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, bemühen wir uns um eine Verfahrenseinstellung mit oder ohne Geldauflage, weswegen wir frühzeitig Kontakt mit der Steuerfahndung (Steufa) und dem Fahndungsleiter, der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) oder der Staatsanwaltschaft (StA) aufnehmen. Ansonsten ist unser Ziel die Vermeidung der Hauptverhandlung und die Beendigung des Verfahrens mittels Strafbefehl. Wenn die steuerlich unzutreffende Behandlung größerer Beträge im Raum steht, genießt oberste Priorität die Vermeidung einer Freiheitsstrafe, danach das Erreichen einer erträglichen Geldstrafe, die zusätzlich zu den nachzuzahlenden Steuern zu verkraften ist.

Folgende Themen sind oft Gegenstand der Beratung und Vertretung:

  • Selbstanzeige bzw. Berichtigung von Steuererklärungen in einem frühzeitigen Stadium, z. B. bei der Gefahr einer anonymen Anzeige oder Kontrollmitteilung
  • Prüfung der Wirksamkeit einer Selbstanzeige z. B. im Hinblick auf eine angeordnete Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau, abgekürzten Außenprüfung, betriebsnahen Veranlagung
  • Verjährung im Steuerstrafrecht bzw. die strafrechtliche Verjährung von Steuerstraftaten und steuerrechtliche Verjährung von Steueransprüchen bei Hinterziehungsvorwurf
  • Unterstützung und Beratung telefonisch und vor Ort bei Erscheinen der Steuerfahndung
  • wir halten für Sie ein Merkblatt vor über Ihre Rechte als Beschuldigter z. B. das Aussageverweigerungsrecht und das richtige Verhalten gegenüber dem Steuerfahnder
  • Sachverhaltsaufklärung und Bewertung von steuerrechtlichen Streitfragen sind bei der Verteidigung von großer Bedeutung, weil diese Konsequenzen z. B. für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen haben
  • Ihre Rechte als Zeuge und ein eventuell bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht oder bei der Gefahr der Selbstbelastung über die Voraussetzungen und Grenzen eines Auskunftsverweigerungsrechts
  • die realistische Einschätzung der zu erwartenden Strafe in Art und Höhe, z. B. die überschlägige Berechnung der zu erwartenden Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes sowie der Gesamtstrafe

Gerne arbeiten wir – je nach Ihrem Wunsch - mit Ihrem persönlichen Steuerberater oder einer uns als Kooperationspartner angeschlossenen Steuerberaterkanzlei zusammen.

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