Presserecht

Zu den von uns betreuten Mandanten im Tätigkeitsbereich Presserecht zählen sowohl Personen, über die in der Presse und in sonstigen Medien berichtet wird, als auch Medienunternehmen und Verlage. Hier gehört neben der Beurteilung urheberrechtlicher, verlagsrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Gegendarstellung und Unterlassung, auch die Lösung von Problemen aus den Bereichen der Landespresse- und Mediengesetze zu unserem Leistungsspektrum.

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