Kommunalabgabenrecht

Im Bereich des Kommunalabgabenrechts werden insbesondere Grundstückseigentümer zu immer höheren Beiträgen und Gebühren herangezogen und zahlen

  • für die Errichtung und den Ausbau von Straßen
  • den Anschluss an die Kanalisation, die Einleitung von Abwasser
  • immer höhere Gebühren für Trinkwasser

Die im Bereich des Kommunalabgabenrechts aufgeworfenen Fragen sind vielfältig und teils schwierig zu beantworten, insbesondere im Hinblick auf eine sich stets ändernde Abgabepraxis (die Kommunen und Verbände regeln ihr Abgabenrecht zunächst selbst über eigene Satzungen) und sich ebenso stets ändernde Rechtsprechung.

Für den Bürger, der einen Beitragsbescheid bzw. Gebührenbescheid erhält, stellen sich oft Fragen, wie zum Beispiel:

  • Muss ich noch für Straßen zahlen, die schon vor Jahrzehnten errichtet wurden?
  • Werde ich zu Recht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen?
  • Muss ich auch für eine Anlage zahlen, die nicht richtig funktioniert bzw. funktionslos ist?
  • Wurden die geltend gemachten Beiträge und Gebühren richtig berechnet?

Anwaltliche Beratung und Vertretung ist in diesem Rechtsgebiet besonders wichtig, denn einerseits sind die Fehlerquellen bei der Beitrags- und Gebührenerhebung sehr groß. Auf der anderen Seite lohnt es sich nicht immer, alle möglichen Rechtsbehelfe zu ergreifen.

Wir beraten und vertreten durch unseren Fachanwalt für öffentliches Recht sowohl Bürger als auch Städte und Gemeinden auf der Grundlage langjähriger Erfahrungen mit Behörden und Verwaltungsgerichten, insbesondere in Bayern.

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